Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?
Generell haben Patientinnen und Patienten, die mindestens Pflegegrad 2 erreichen, einen Anspruch auf häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Darüber hinaus können Menschen mit schwerer Krankheit, akuter Verschlechterung einer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanter OP diese Leistungen im Rahmen einer Übergangspflege erhalten. Diese sind beschränkt auf 4 Wochen.
Pflegedienstleistungen – individuell, vertrauensvoll und zuverlässig
Unsere Grund- und Behandlungspflege ist speziell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Wir begleiten und helfen mit viel Wissen und Empathie den Menschen, denen es schwerfällt, die alltäglichen Dinge im Leben alleine zu bewältigen.
Sie haben Anspruch auf die Leistungen eines Pflegedienstes? Aber Sie suchen noch nach einem geeigneten Pflegedienst? Wir vom Prima Pflege Netzwerk sind Ihnen gerne behilflich.
Einen Überblick über die Standorte, an denen unsere angeschlossenen Pflegedienste für Sie im Einsatz sind finden Sie unter “Pflegedienste“.
Unsere Pflegedienstleistungen
Unterstützung und Hilfe in jeder Lebenslage
Unsere Pflegeangebote
Das alles können wir für Sie tun
Behandlungspflege Gem. SGB V
Injektionen
Verbände anlegen und wechseln
Katheterisierung
Dekubitusversorgung
Blutdruck- / Blutzuckerkontrolle
Medikamentengabe und Überwachung
Hilfestellung bei Kompressionstrümpfen/-verbänden
Unterstützung im Haushalt
Die hauswirtschaftlichen Leistungen können mit den Pflegekassen über verschiedene Töpfe abgerechnet werden: die Entlastungsleistungen § 45b SGB XI, Umwandlung der Pflegesachleistungen § 45a SGB XI, Verhinderungspflege-Kurzzeitpflege § 39 SGB XI.
Tagespflege
Wohngemeinschaften
Beratungen
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