Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?

Generell haben Patientinnen und Patienten, die mindestens Pflegegrad 2 erreichen, einen Anspruch auf häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Darüber hinaus können Menschen mit schwerer Krankheit, akuter Verschlechterung einer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanter OP diese Leistungen im Rahmen einer Übergangspflege erhalten. Diese sind beschränkt auf 4 Wochen.

Pflegedienstleistungen – individuell, vertrauensvoll und zuverlässig

Unsere Grund- und Behandlungspflege ist speziell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Wir begleiten und helfen mit viel Wissen und Empathie den Menschen, denen es schwerfällt, die alltäglichen Dinge im Leben alleine zu bewältigen.

Sie haben Anspruch auf die Leistungen eines Pflegedienstes? Aber Sie suchen noch nach einem geeigneten Pflegedienst? Wir vom Prima Pflege Netzwerk sind Ihnen gerne behilflich.

Einen Überblick über die Standorte, an denen unsere angeschlossenen Pflegedienste für Sie im Einsatz sind finden Sie unter “Pflegedienste“.

Unsere Pflegedienstleistungen

Unterstützung und Hilfe in jeder Lebenslage

Unsere Pflegeangebote

Das alles können wir für Sie tun

Behandlungspflege Gem. SGB V

Behandlungspflege GEM. SGB V
  • Injektionen

  • Verbände anlegen und wechseln

  • Katheterisierung 

  • Dekubitusversorgung 

  • Blutdruck- / Blutzuckerkontrolle

  • Medikamentengabe und Überwachung

  • Hilfestellung bei Kompressionstrümpfen/-verbänden

Unterstützung im Haushalt

Im zunehmenden Alter wird es schwieriger und zeitintensiver, den eigenen Haushalt zu versorgen. Hier bieten unsere Haushaltshilfen eine gute Unterstützung. Sie gehen z. B. einkaufen, kochen, backen, waschen Wäsche, bügeln, reinigen das wohnnahe Umfeld, putzen das Treppenhaus und die Fenster oder hängen Gardinen auf. Das Ziel ist es, Unterstützungen / Verrichtungen / Hilfen / Erledigungen im haushaltsnahen Bereich anzubieten – unter Berücksichtigung der Beteiligungsbedürfnisse und Mitmachfähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen. Die Zielgruppe sind pflegebedürftige Menschen bzw. deren Angehörige oder andere nahestehende Helfer, die nach einer stundenweisen Unterstützung oder Entlastung suchen.

Die hauswirtschaftlichen Leistungen können mit den Pflegekassen über verschiedene Töpfe abgerechnet werden: die Entlastungsleistungen § 45b SGB XI, Umwandlung der Pflegesachleistungen § 45a SGB XI, Verhinderungspflege-Kurzzeitpflege § 39 SGB XI.

Tagespflege

Die Tagespflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, den Tag in Gesellschaft außerhalb der eigenen vier Wände zu verbringen. Sie verbringen dort bis zu acht Stunden, wenn die Angehörigen sie zum Beispiel wegen Berufstätigkeit tagsüber nicht versorgen können. Die Tagespflege sorgt für Abwechslung, neue soziale Kontakte und praktische Fähigkeiten. Wir bieten die Tagespflege in Übach-Palenberg (Nordrhein-Westfalen) an.

Wohngemeinschaften

Die Wohnform der ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft stellt ein Angebot für diejenigen Menschen dar, die pflegebedürftig sind und ein besonderes Pflege- und Betreuungsangebot in einem überschaubaren Rahmen wünschen. Dabei steht das gemeinschaftliche Leben der Bewohnerinnen und Bewohner im Vordergrund. Diese Wohngemeinschaften bieten wir Ihnen in Bremervörde (Niedersachsen) an.

Beratungen

Um Ihnen und Ihren Angehörigen die beste Beratung, Unterstützung und Pflegequalität zu ermöglichen, bieten wir sowohl für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schulungen und Fortbildungen als auch für Sie und Ihre Angehörigen Schulungen in verschiedenen Bereichen an. Informieren Sie sich gerne bei unseren Pflegediensten oder direkt auf unserer Homepage.
Hier kommen Sie zur Pflegeberatung

Kontaktvermittlung

Wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu dem für Sie passenden Pflegedienst, wir setzen uns für Sie mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung und stehen Ihnen auch sonst mit Rat und Tat in unseren Standorten zur Seite.